Professionell und von jeder Versicherung anerkannt. Sehr oft ist eine detaillierte Fahrzeuginstandsetzungskalkulation und aussagekräftige Bilder für die Versicherung ausreichend um einen Schaden zu bearbeiten. Detaillierte Kostenvoranschläge sind sehr wichtig um einen Reparaturprozess zu beschleunigen und in sehr hoher Qualität auszuführen.
Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder verkehrssicher? Kein Problem! Mit unserem Hol- und Bringservice holen wir Ihr Fahrzeug ab und bringen es nach der Reparatur wieder zu Ihnen zurück.
Austausch oder Steinschlagreparatur nach Herstellervorgaben schnell zuverlässig und kostengünstig.
Sie benötigen einen Ersatzfahrzeug? Gerne stellen wir Ihnen ein Fahrzeug zur Überbrückung der Reparaturzeit zur Verfügung.
Hohlraumversiegelung und Unterbodenkonservierung für Oldtimer, Wohnmobile, Geländewagen, Transporter und Neuwagen. Wir bieten Ihnen ein breites Leistungsspektrum und viel Erfahrung mit Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz. Wir verarbeiten ausschließlich geprüfte Testsieger-Produkte. Damit haben wir und unsere Kunden die besten Erfahrungen gemacht.
Die 130-Prozent-Regelung besagt, dass ein Unfallfahrzeug, bei dem ein Totalschaden bzw. Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instandgesetzt werden kann. Dies gilt aber nur dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen. Natürlich werden die Wirtschaftliche Totalschäden auch ohne Qualitätsverlust instandgesetzt.